ARBEITSRECHT
Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei
ist das Arbeitsrecht.
Dabei betrifft unsere Tätigkeit insbesondere folgende
Bereiche:
- Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen
- Beratung vor und nach dem Ausspruch von Kündigungen
- Führung von Kündigungsschutzprozessen vor den Arbeitsgerichten
- Befristung von Arbeitsverhältnissen und Entfristungsklagen
- Überstundenvergütung, Urlaubsansprüche, Urlaubsabgeltung
- Formulierung und Prüfung von Arbeitszeugnissen
Kündigungen:
Insbesondere eine Kündigung, gleich ob betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt oder gar in Form der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund, erfordert schnellstmögliches Handeln unter anderem wegen der dreiwöchigen Klagefrist.
Eventuelle formale Mängel sind sogar schon binnen weniger Tage zu rügen. Insofern sollten Sie nach Erhalt einer Kündigung in jedem Falle schnellstmöglich zu uns kommen.
Abmahnungen:
Ein Arbeitgeber versucht häufig, durch vorherige Abmahnungen eine verhaltensbedingte Kündigung vorzubereiten.
Wir beraten Sie, als Arbeitgeber, ob dies sinnvoll ist und welche Formalien einzuhalten sind und als Arbeitnehmer, ob es sinnvoll ist, sich sofort
dagegen zu verteidigen oder aber die Abmahnung zunächst hinzunehmen, um sich dann später im Kündigungsschutzverfahren erfolgreich dagegen zu verteidigen.
Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag:
Aufgrund der insbesondere dem Arbeitnehmer drohenden Nachteile wie zum Beispiel eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld ist eine umfassende Beratung unter Abwägung der Vor- und Nachteile dringend erforderlich. Unterschreiben Sie daher nichts ohne vorherige Besprechung
mit uns.