VERKEHRSRECHT
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Kanzlei liegt im Verkehrsrecht.
Nach Unfällen im Straßenverkehr mit Kfz, aber auch als Fußgänger, übernehmen wir die Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber Versicherern und Unfallgegnern.
Die häufig vorgenommenen unberechtigten Kürzungen durch Versicherer wehren wir ab. Bei unklarer Haftungsfrage führen wir eine gerichtliche Klärung herbei oder stellen Sie vor die Wahl einer Inanspruchnahme sowohl der gegnerischen Haftpflichtversicherung als
auch Ihrer eigenen Vollkaskoversicherung nach dem so genannten Quotenvorrecht und kümmern uns auch um den Rückstufungsschaden.
Bei den üblichen Blechschäden klären wir Sie über die Abrechnungsmethoden brutto/netto/ konkrete Abrechnung/ fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis/ Wiederbeschaffungswert / Restwert usw. auf und ermitteln die Nutzungsausfallentschädigung bzw. regulieren die Mietwagenkosten sowie weitere mögliche Schadenersatzpositionen.
Im Falle von Personenschäden geht es insbesondere um die Durchsetzung von Schmerzensgeld, Verdienstausfall und den Haushaltsführungsschaden, wobei Letzterer übrigens auch fiktiv geltend gemacht werden kann wenn erhebliche, die Haushaltsführung beeinträchtigende Schmerzen und Bewegungseinschränkungen bestehen und Freunde oder Verwandte kostenlos einspringen. Hinzu kommen auch notwendige Behandlungskosten und das strategische Vorgehen bei Abfindungsverhandlungen.
In Strafverfahren und Bußgeldverfahren übernehmen wir Ihre Verteidigung, wobei Sie sich vorab gegenüber der Polizei guten Gewissens auf Ihr Schweigerecht berufen und uns anschließend beauftragen sollten. So vermeiden Sie unnötige Fehler, die später nicht mehr ausgemerzt werden können. Deshalb gilt auch bei Vorladungen der Polizei oder Zusendung eines Anhörungsbogens: Reaktion nur über den Anwalt nach erfolgter Akteneinsicht.
Weiterhin helfen wir auch bei Problemen rund um den Autokauf, Auto-Leasing und Problemen mit der Reparaturwerkstatt.