FAMILIENRECHT
Auch das Familienrecht
gehört zu unseren Schwerpunkten.
Dazu gehören insbesondere:
- Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt
- Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Umgangsrecht/Besuchsrecht
- Scheidung
- Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich
- Rückforderung ehebedingter Zuwendungen
Auch nach der Scheidung behalten die Eheleute grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht, wobei aber der das Kind betreuende Elternteil praktisch 90 % der Entscheidungen selbst treffen kann.
Betreffend das Umgangsrecht sind klare Absprachen der Eltern dringend zu empfehlen und zwar nicht nur für die Wochenenden, sondern auch für Feiertage und Ferien sowie für den Fall von Krankheiten.
Wer minderjährige Kinder nicht betreut, muss in der Regel Kindesunterhalt bezahlen, der sich grundsätzlich nach der so genannten Düsseldorfer Tabelle richtet. Hier sind sowohl das Alter des Kindes als auch das Einkommen des Unterhaltspflichtigen maßgeblich. Die Düsseldorfer Tabelle wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Unterhaltsansprüche bei Getrenntlebenden und nach der Scheidung sind ebenfalls ausführlich nach Grund, Höhe und Dauer zu erörtern.
Die Ehescheidung kann -außer in Härtefällen- grundsätzlich erst nach Ablauf des Trennungsjahres (Trennung von Tisch und Bett) beim Familiengericht beantragt werden. Wir empfehlen hier die vorherige sorgfältige Vorbereitung und Einreichung der Antragsschrift etwa einen Monat zuvor, um Verzögerungen zu vermeiden.
Und noch eins: bei dem Begriff "Online - Scheidung" handelt es sich nicht um einen normierten Rechtsbegriff, sondern um ein irreführendes Werbemittel. Denn mit dem Scheidungsantragsformular wird lediglich der "Onlineanwalt" beauftragt, wobei ihm die für die Ehescheidung notwendigen Daten vom Mandanten online übermittelt werden. Der weitere Ablauf des Verfahrens ist - allerdings ohne persönlichen Kontakt und damit in der Regel auch ohne Möglichkeit, Besonderheiten des Falles berücksichtigen zu können- identisch. Auch kostenmäßig wird es nicht billiger.